Ihre Scheidung in Berlin – sichern Sie sich rechtlich ab!
Eine Scheidung ist ein tiefgreifendes und belastendes Lebensereignis. Sie fordert die Betroffenen nicht nur emotional heraus, sondern kleidet sich rechtlich sehr komplex. Neben der persönlichen Situation sind die wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung zu berücksichtigen. Ich stehe Ihnen als Rechtsanwalt für Scheidungsrecht gern in Berlin und Brandenburg zur Verfügung und betreue Ihr Verfahren von der Trennungsphase bis hin zur Abwicklung und gültigen Scheidung.
Meine Arbeit beginnt mit der Scheidungsmeditation, wenn erste Konfrontationen mit dem Ex-Partner anstehen und Einigungen erzielt werden müssen. Außerdem prüfe ich Ihren Ehevertrag und bereite alles für eine einvernehmliche Scheidung ohne unnötige Streitigkeiten vor. Oder suchen Sie lieber einen couragierten Scheidungsanwalt in Berlin, der nachhaltig Ihre Interessen vertritt und für Ihr Recht nach der Trennung einsteht? Dann sind Sie ebenso richtig. Ich übernehme die gezielte Prozessführung in Ihrem Fall und unterstützte Sie tatkräftig in Ihrer Situation, um wirtschaftliche Folgen oder unnötige Kosten zu vermeiden. So erhalten Sie alle Bereiche des Scheidungsrechts aus einer Hand:
- Trennungsberatung
- Trennungsvereinbarung
- Meditation
- Einvernehmliche Scheidung
- Scheidungsfolgenvereinbarung
Achtung: Sie mögen sich mit ihrem Ex-Partner über die Trennung einig sein und bereits erste Schritte besprochen haben. Trotzdem gibt es bei der einvernehmlichen Scheidung viele organisatorische und rechtliche Themen in Ihrem Interesse zu regeln.
Thomas Beckmann: Ihr Rechtsanwalt für Scheidungsrecht in Berlin

Ich bin seit Jahren im Familienrecht tätig und habe bereits viele Scheidungen in Berlin und Umgebung betreut. Als Rechtsanwalt gehört das Scheidungsrecht zu meinen Kernkompetenzen. Mein Studium absolvierte ich in Marburg und Heidelberg und bestand 1998 das erste juristische Staatsexamen. Anschließend war ich als Referendar tätig und legte nach drei Jahren das zweite juristische Staatsexamen ab. Es folgte der Schritt in die Selbstständigkeit als Rechtsanwalt für Scheidungsrecht in Berlin.
Neben meinen familienrechtlichen Kompetenzen für Ihre Scheidung biete ich Ihnen ebenso fundiertes Wissen im Straf- und Zivilrecht, speziell im Steuerrecht. Daher stehe ich Ihnen auch bei komplexen Verfahren mit Betriebsvermögen oder Immobilien anwaltlich zur Seite. Hier setze ich auf eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberater Christian Rahn. Seit 2007 bin ich auch in der Zweigstelle in Hohen Neuendorf (Brandenburg) tätig und betreue auch Scheidungsverfahren außerhalb von Berlin.
So läuft eine Scheidung in Berlin ab:
- Beratungsgespräche zur Trennung führen
- Scheidung über den Anwalt einreichen
- Familiengericht prüft die Sachlage und setzt Termin an
- Durchführung des Scheidungstermins
- Prüfung der Scheidungsabsicht
- Scheidung wird vom Gericht ausgesprochen
Erfahrungen: meine Mandanten sind zufrieden
Im Familienrecht werde ich nicht nur mit juristischen Belangen konfrontiert. Gerade der Bereich Scheidung erfordert viel Einfühlungsvermögen in die Situation meiner Mandanten, Verständnis und vor allem Diskretion. In vielen Verfahren bin ich zu einem engen Vertrauten und wichtigen Ansprechpartner geworden. Überzeugen Sie sich selbst von den guten Erfahrungswerten meiner Mandanten:
Eine vollständige Auswahl der Bewertungen finden Sie unter folgendem Link: Klicken Sie hier!
Wirksame Scheidung nur mit Rechtsanwalt möglich
Für eine wirksame Ehescheidung muss der Antrag durch einen Anwalt für Scheidungsrecht und Familienrecht gestellt werden. Ohne juristische Unterstützung ist das nicht möglich, da jedes Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht stattfindet. In Berlin betrifft das die Bezirke Pankow, Köpenick, Kreuzberg und Schöneberg. Dabei spielt es keine Rolle, wie einig oder uneinig sich die beiden Parteien sind – jede wirksame Scheidung erfordert einen Rechtsanwalt. Genau an diesem Punkt erhalten Sie meine umfassende Unterstützung.
Ich begleite Sie vom ersten Gedanken an eine Trennung und berate Sie gern über die rechtlichen Konsequenzen und möglichen Wege einer Scheidung. Seit 20 Jahren betreue ich meine Mandanten in allen Instanzen und blicke auf jede Menge Erfahrungswerte, die sich auch für Ihr Verfahren lohnen. Häufig handelt es sich um materielle Ansprüche oder Folgevereinbarungen in Bezug auf gemeinsame Kinder, die einen festen rechtlichen Beistand benötigen. Geben Sie nicht allen Forderungen nach oder lassen Sie sich nicht von Anschuldigungen emotional verunsichern. Ich vertrete Ihre Interessen in allen Belangen und löse Fragen zur Vermögensteilung, zum Unterhalt oder zum Zugewinn. Überzeugen Sie sich von folgenden Vorteilen:
- Betreuung ab der Trennung
- kurzfristiger Termin zum Erstgespräch
- schnelle Reaktionszeit
- jahrelange Erfahrung im Scheidungsrecht
- Fachkenntnisse zum Steuerrecht
- Unterstützung in allen Instanzen
- emotional wichtiger Beistand

So erreichen Sie mich: Kontaktformular
Mit Thomas Beckmann setzen Sie auf einen kompetenten Rechtsanwalt für Scheidungsrecht in Berlin und Umgebung. Schildern Sie kurz Ihr Anliegen und ich setze mich umgehend mit Ihnen in Verbindung zu einem unverbindlichen Erstgespräch.
Wichtige Voraussetzung für eine Scheidung: das Trennungsjahr
Das Ende einer Ehe beginnt immer mit der Trennung. Hier müssen beide Partner das sogenannte Trennungsjahr einhalten, bevor überhaupt ein Scheidungsantrag vor Gericht eingereicht werden kann. Das heißt: die Betroffenen leben mindestens zehn Monate bis ein Jahr getrennt, beispielsweise jeder in seinem eigenen Haushalt. Der Auszug aus der gemeinsamen Ehewohnung ist aber nicht verpflichtend. Das Gesetz sieht auch eine Trennung innerhalb gemeinsamer Räume vor, wenn diese strikt voneinander geteilt werden können. Meist betrifft es Eheleute mit einem Haus und weniger die Trennung in einer kleinen Wohnung. Wer das Trennungsjahr nicht durch einen Auszug belegt, sollte folgendes beachten:
- der Alltag geschieht getrennt (Mahlzeiten, Freizeit, Wäschewaschen)
- jede Person besitzt ihren eigenen Raum
- die Ehe ist auch wirtschaftliche getrennt (Einkäufe, Wohnungskosten)
Die Trennung muss vor Gericht zumindest durch Zeugen oder andere Belege, wie beispielsweise den abgemeldeten Wohnsitz nachgewiesen werden. Die Zeit lässt sich nicht verkürzen oder umgehen. Einzige Alternative ist die Härtefallentscheidung. Sie tritt ein, wenn es für den Ehegatten emotional und rechtlich gesehen unzumutbar ist, das komplette Trennungsjahr zu warten. Die Voraussetzungen für einen solchen Härtefall betreffen jedoch nur wenige Scheidungen pro Jahr, im einstelligen Prozent-Bereich.
Wann sollte die Scheidung eingereicht werden?
Das absolvierte Trennungsjahr ist die wichtige Voraussetzung für eine Scheidung. Eher braucht sie theoretisch nicht eingereicht werden. Das vollendete Trennungsjahr muss jedoch erst zur mündlichen Verhandlung absolviert sein. Bis es dazu kommt und alle Unterlagen geprüft sind, vergehen einige Woche. Es ist also möglich, die Scheidung bis 3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres in Berlin einzureichen. Wie sinnvoll dieses Vorgehen ist, hängt von der finanziellen Lage beider Partner ab und welche Seite der Anwalt vertritt. Für den Scheidungsantrag müssen folgende Unterlagen im Original bereitliegen:
- Scheidungsvollmacht
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde der Kindern
Es kann also nur einer der Scheidungsanwälte den Antrag stellen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht der andere Ehegatte keinen eigenen Anwalt für Familienrecht, sondern stimmt einfach ohne eigenen Antrag den enthaltenen Informationen zu. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass der gewählte Anwalt im Verfahren nur eine Partei vertreten darf. Es handelt sich nicht um einen gemeinschaftlichen Rechtsbeistand. Die Kosten des Anwalts muss immer der Auftraggeber selbst bezahlen.
Je nach persönlicher Situation bietet es sich an, wenn beide Ehegatten einen Scheidungsanwalt haben und ihre Interessen rechtlich vertreten lassen. Das beschleunigt den Prozess teilweise, wenn im Anhörungstermin Einigkeit herrscht und keine weiteren Rechtsmittel genutzt werden. Die Scheidung wird dann schon rechtskräftig. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist das nicht nötig. Hier genügt der anwaltliche Beistand für einen Ehegatten.
Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Partner über die Trennung einig. Alle anderen Fälle bezeichnet man als streitige Scheidung, wo viele offene Punkte zu klären sind. Das bringt nicht nur höhere Kosten mit sich, sondern das Verfahren verlängert sich. Die einvernehmliche Scheidung lässt sich aber auch nur auf das Scheidungsverfahren beschränken und Sorgerecht, Zugewinnausgleich oder Unterhalt sind dann in der Scheidungsfolgenvereinbarung zu klären. Dafür kann es ein gesondertes Verfahren vor Gericht geben. Folgende Punkte sind zu bedenken:
- Gemeinsamer Anwalt
Der Scheidungsantrag kann nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Es genügt eine Zustimmung des Ex-Partners. Dieser muss sich nicht selbst von einer Kanzlei anwaltlich vertreten lassen. Rechtlich gesehen handelt es sich aber nicht um einen gemeinsamen Anwalt. Er vertritt im Ernstfall nur die Interessen des Antragstellers und kann nicht Partei für beide Eheleute ergreifen.
- Versorgungsausgleich
Bei einer möglichst schnellen Scheidung sollte das Gericht nicht über den Zugewinnausgleich entscheiden. Dies würde nur auf Antrag beider Eheleute geschehen. Es empfiehlt sich eine außergerichtliche Einigung, über eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Diese kann auch schon vor dem Gerichtstermin abgeschlossen sein und ist verbindlich. Der Ausschluss bei Gericht lässt sich dann besser begründen. Andernfalls gibt es ein gesondertes Verfahren über den Versorgungsausgleich.
- Scheidungsfolgenvereinbarung
Oftmals sind sich die ehemaligen Partner über die Scheidung an sich einig. Über deren Folgen lässt sich bekanntlich streiten. Das betrifft den Unterhalt, ein mögliches Wohnrecht oder gar Sorgerecht. Außerdem ist der Zugewinnausgleich zu prüfen. Sowohl rechtliche als auch finanzielle Folgen einer Scheidung sind in der Folgevereinbarung regelt. Das Gericht braucht hier keine Entscheidung mehr treffen und handelt die einvernehmliche Scheidung deutlich schneller ab. Zusätzlich spart die Folgevereinbarung erhebliche Scheidungskosten ein.
Ablauf des Scheidungsverfahrens
Nach Ablauf des Trennungsjahres stellt der Anwalt oder die Rechtsanwältin für Scheidungsrecht den entsprechenden Antrag. Dieser wird dem zugehörigen Familiengericht in Berlin zugestellt. Dieses vergibt ein Aktenzeichen und sendet einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich an die Eheleute aus. Darauf schreibt das Gericht die Rentenversicherung an, ermittelt die Rentenanwartschaften der beiden Partner und bestimmt einen Anhörungstermin. Beide Eheleute werden vorgeladen und persönlich zu dem Sachverhalt und deren Absicht gefragt. Zudem ist der Versorgungsausgleich zu klären. Kurz darauf wird die Scheidung verkündet. Rechtliche Grundlagen dazu sind in § 1565 BGB verankert. Den Scheidungsbeschluss erhalten die Eheleute postalisch und haben einen Monat Zeit, weitere Rechtsmittel einzulegen. Geschieht das nicht, ist die Scheidung rechtskräftig.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Zunächst ist das Trennungsjahr einzuhalten, bevor die ersten Anträge eingereicht werden können. Der Scheidungstermin selbst nimmt meist nur 5-10 Minuten in Anspruch. Der gesamte Prozess der Scheidung dauert in Berlin etwa 1 Jahr. Unstimmigkeiten und äußere Einflüsse verlängern die Dauer.
Was kostet eine Scheidung in Berlin?
Eine Scheidung bringt Anwaltskosten und Gerichtskosten mit sich. Meist spricht das Gericht eine Kostenteilung aus, sodass beide Eheleute zahlen müssen. Nur die Anwaltskosten trägt der Antragsteller allein, wenn es zwischen den Partnern keine andere Regelung oder Verpflichtung gibt. Beide Kostenpunkte bestimmen sich nach dem Verfahrenswert bzw. dem Netto-Einkommen der Eheleute. Im Durchschnitt fallen ca. 2.000 Euro für jeden der Anwälte und 500 – 1.000 Euro für das Gericht an.
So beschleunigen Sie das Scheidungsverfahren
Viele meiner Mandanten wünschen sich ein möglichst schnelles Scheidungsverfahren und hoffen auf eine verkürzte Wartezeit. Grundsätzlich bestimmen viele Faktoren die Dauer der Scheidung. In einigen Punkten können Sie das Verfahren aber selbst beschleunigen. Was Sie also tun können:
- Einigen Sie sich auf eine einvernehmliche Scheidung.
- Schließen Sie den Versorgungsausgleich aus (jedoch nicht voreilig).
- Klären Sie den Rentenkonten vor dem Scheidungsantrag.
- Reichen Sie den Fragebogen zum Versorgungsausgleich frühzeitig ein.
- Stellen Sie den Scheidungsantrag 3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres.